Innungsweiterbildungsveranstaltung über die neue Trinkwasserverordnung am 28.Februar 2012 in Nenndorf

Laborliste

Abteilung Gesundheit

Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-372
Telefax: 04171 693-174
eMail: gesundheitsamt@lkharburg.de

Zugelassene Untersuchungslabore zur Trinkwasseruntersuchung in der näheren Umgebung

LADR GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum Dr. Kramer und Kollegen
Lauenburger Straße 65-67
21502 Geesthacht
Tel.: 04152/ 803-0
Fax: 04152/ 803-369

Hamburger Wasserwerke GmbH
Wasserlabor
Billhorner Deich 2
20504 Hamburg
Tel.: 040/ 7888-82505     
Fax: 040/ 7888-18 2597

Um weitere Labore zu finden, können Sie folgende Internetseite besuchen:            
www.twvo.de/anzeige-untersuchung.php

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Die Kosten für die Trinkwasseruntersuchungen können bei den Laboren unterschiedlich sein – ein Preisvergleich kann sich daher lohnen.

In einigen Laboren besteht die Möglichkeit, einen Dauerauftrag für die zukünftig fälligen Untersuchungen zu erteilen.

LADR GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum Dr. Kramer und Kollegen

Einige Hersteller von Sanitärarmaturen versehen ihre Armaturen nur mit einer Kennzeichnung nach den Anforderungen von europäischen Normen (EN ...).

Bei solchen Kennzeichnungen ist jedoch nicht sichergestellt, dass alle Anforderungen in Deutschland, z. B. nach den anerkannten Regeln der Technik, wie in der Trinkwasserverordnung gefordert, hinsichtlich der chemischen und mikrobiologischen Parameter, erfüllt sind.

Zur Erfüllung der chemischen Parameter müssen die Anforderungen der DIN 50930-6 und für die mikrobiologischen Parameter die Anforderungen der KTW-Empfehlungen und des DVGW-Arbeitsblatts W 270 erfüllt sein.

Wie in der AVBWasserV § 12 beschrieben, wird durch ein DIN-DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen bekundet, dass alle Voraussetzungen der bestehenden anerkannten Regeln der Technik erfüllt werden.

Wenn ein Sanitärarmaturenhersteller kein DVGW-Prüfzeichen für seine Armaturen hat, muss verlangt werden, dass eine schriftliche Herstellerbestätigung vorliegt, dass die anerkannten Regeln der Technik erfüllt sind. Dies kann z. B. in den Produktunterlagen der Hersteller erfolgen.

Bei der Wahl der Sanitärarmaturen ist darauf zu achten, dass die Produkte ein DVGW-Prüfzeichen haben oder der Hersteller eine schriftliche Bestätigung abgegeben hat, dass die Armaturen die anerkannten Regeln der Technik erfüllen.